Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Designtage Brandenburg 2017

Teilnahmebedingungen für Ausstellende

§1 Anmeldung
Die Anmeldung zur Teilnahme für Ausstellende an den Designtagen Brandenburg erfolgt ausschließlich über das vom Veranstalter auf der Designtage-Webseite bereitgestellte Online-Anmeldeformular. Anmeldende sind bis 28 Tage nach Ablauf der auf dem Formular angegebenen Anmeldefrist an ihre Anmeldung gebunden.

§2 Anerkennung
Mit der Anmeldung erkennen Teilnehmende unsere Ausstellungsbedingungen als verbindlich an. Dies trifft auch für alle von ihnen auf den Designtagen Beschäftigten zu. Die gesetzlichen, arbeits- und gewerberechtlichen Vorschriften, besonders für Feuerschutz, Unfallverhütung, Umweltschutz, Firmenbezeichnung und Preisauszeichnungen sind einzuhalten.

§3 Zulassung
Über die Zulassung der einzelnen Teilnehmenden entscheidet die Veranstalterin, das Designtage Brandenburg-Team (vertreten durch die UVA Kommunikation & Medien GmbH, im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg), in Absprache mit dem Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg. Das Designtage Brandenburg-Team ist berechtigt, Anmeldungen ohne Begründung abzulehnen. Erst mit Eingang der Bestätigung für die Zulassung oder der Rechnung bei Teilnehmenden ist der Vertragsabschluss zwischen Veranstalterin und Teilnehmenden vollzogen. Die Veranstalterin schickt per E-Mail eine Zu- oder Absage und bei Zusage eine entsprechende Rechnung über die fällige Standmiete an den Ausstellenden. Eine erteilte Zulassung kann mit sofortiger Wirkung widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung nicht mehr gegeben sind. Die Veranstalterin ist berechtigt, eine Kündigung des Vertrages vorzunehmen, wenn trotz Mahnung Zahlungsverzug besteht. In diesem Fall ist die Rücktrittsgebühr (§ 5) ebenfalls zu entrichten. Ausstellende verpflichten sich durch die Zulassung und Zuteilung einer Standfläche bei den Designtagen einen Stand zu errichten.

§4 Änderungen
Unvorhergesehene Ereignisse, welche eine planmäßige Abhaltung der Designtage unmöglich machen, und nicht von der Veranstalterin zu vertreten sind, berechtigen diese, die Designtage vor Eröffnung abzusagen. Erfolgt die Absage durch die Veranstalterin mehr als 8 Wochen, längstens jedoch 3 Monate vor dem festgesetzten Termin, werden 20% der Standmiete als Unkostenbeitrag erhoben. Erfolgt die Absage in den letzten 8 Wochen vor Beginn, erhöht sich der Unkostenbeitrag auf 50%. Muss die Ausstellung infolge höherer Gewalt oder auf behördliche Anordnung geschlossen werden, ist die Standmiete in voller Höhe zu bezahlen. Die Teilnehmenden können keine Entlassung aus dem Vertrag oder Ermäßigung der Standmiete verlangen. In diesen Fällen werden derart schwerwiegende Entscheidungen sorgfältig abgewogen und so frühzeitig wie möglich bekannt geben. Schadensersatzansprüche sind in jedem Fall für beide Teile ausgeschlossen.

§5 Rücktritt
Der Antrag auf Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Eine rechtswirksame Vereinbarung tritt erst durch das schriftliche Einverständnis der Veranstalterin ein. Wird im Ausnahmefall ein Rücktritt trotz verbindlicher Anmeldung zugestanden, so sind 50,00 Euro zzgl. 19% USt. Rücktrittsgebühr fällig. Erfolgt der Rücktritt mehr als 8 Wochen, längstens jedoch 3 Monate vor dem festgesetzten Termin, werden 20% der Standmiete als Unkostenbeitrag erhoben. Erfolgt der Rücktritt in den letzten 8 Wochen vor Beginn, erhöht sich der Unkostenbeitrag auf 50%. Bei einem Rücktritt später als vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn sind 70% der Standmiete als Aufwandsentschädigung zu entrichten. Die Veranstalterin kann die Entlastung davon abhängig machen, ob der gemietete Stand anderweitig vermietet werden kann. Die Rücktrittsgebühr wird in jedem Fall fällig.

§6 Mietpreise
Für jeden Stand gilt für alle drei Veranstaltungstage der Preis von 50,00 Euro zzgl. 19% USt. je Quadratmeter. Die Mindeststandgröße beträgt vier Quadratmeter.

§7 Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsbeträge sind innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungsdatum fällig.

§8 Standzuteilung
Die Standzuteilung erfolgt durch das Designtage Brandenburg-Team nach Gesichtspunkten, die durch das Thema gegeben sind. Die Wünsche der Ausstellenden werden dabei soweit wie möglich berücksichtigt. Bei der Planung kann es zu einer Über- oder Unterschreitung der gewünschten Standfläche kommen. Die Veranstalterin hat eine Änderung der Lage, der Art oder der Maße des Standes rechtzeitig schriftlich mitzuteilen.

§9 Untervermietung, Mitausstellende, Überlassung an Dritte
Ausstellende sind nicht berechtigt, ohne Genehmigung durch die Veranstalterin die zugewiesene Standfläche ganz oder teilweise entgeltlich oder unentgeltlich Dritten unterzuvermieten oder zu überlassen oder Standflächen zu tauschen. Die genehmigte Aufnahme von Mitausstellenden ist anmelde- und gebührenpflichtig und muss spätestens 8 Wochen vor der Veranstaltung schriftlich erfolgen. Die Gebühr beträgt 100,00 Euro zzgl. 19% USt.

§10 Gesamtschuldnerische Haftung
Bei Gemeinschaftsständen haften alle Teilnehmenden als Gesamtschuldner. Für die Veranstalterin gilt jene Ausstellerin und jeder Aussteller als gemeinschaftlich Bevollmächtigte bzw. Bevollmächtigter, in deren bzw. dessen Namen die Anmeldung abgegeben wurde. Das Designtage Brandenburg-Team braucht nur mit dieser bzw. diesem zu verhandeln. Mitteilungen an diese bzw. diesen gelten ebenfalls als Mitteilungen an die weiteren Ausstellenden.

§11 Gestaltung und Ausstattung der Stände
Name und Anschrift der Standinhabenden sind für die gesamte Dauer der Veranstaltung in einer für alle erkennbaren Weise am Stand anzubringen. Die Ausstattung der Stände im Rahmen des gegebenenfalls von der Veranstalterin gestellten einheitlichen Aufbaues ist Sache der Ausstellenden. Die Richtlinien des Designtage Brandenburg-Teams sind im Interesse eines stimmigen Gesamteindruckes einzuhalten. Wir legen großen Wert auf eine ansprechende Standgestaltung und hochwertige Präsentation der Produkte.

Bei den Ständen handelt es sich ausschließlich um Flächen. Ausstellende müssen alles, was zur Gestaltung des Standes benötigt wird (Stellwände, Tische, Regale, Stühle, usw.) selbst mitbringen, sofern solche Gegenstände (falls verfügbar) nicht gesondert über das Anmeldeformular bei der Veranstalterin kostenpflichtig dazu gebucht wurden.

Eine Überschreitung der Standflächenbegrenzung ist zu keinem Zeitpunkt und in keinem Fall zulässig. Eine Überschreitung der vorgeschriebenen Standhöhe bedarf der schriftlichen Zustimmung der Veranstalterin. Ausstellungsstände, deren Aufbau nicht genehmigt ist, können durch das Designtage Brandenburg-Team kostenpflichtig verändert oder entfernt werden.

Die ggf. angemieteten Tische der Veranstalterin sind pfleglich zu behandeln. Bei Beschädigung jeder Art wird je Tisch eine Gebühr von 400,00 € zzgl. 19% USt. in Rechnung gestellt.

§12 Werbung auf der Veranstaltung
Werbung jeder Art, insbesondere die Verteilung von Werbedrucksachen und die Ansprache von Besucherinnen und Besuchern ist ausdrücklich nur innerhalb des Standes gestattet.

Der Betrieb von Lautsprecheranlagen, Musik- und Lichtbilddarbietungen jeder Art muss zusammen mit der Anmeldung zu den Designtagen Brandenburg beantragt werden. Diese dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung durch das Designtage Brandenburg-Team genutzt werden. Das Designtage Brandenburg-Team ist berechtigt, den Betrieb von Lautsprecheranlagen, Musik- und Lichtbilddarbietungen abzulehnen.

§13 Aufbau
Ausstellende sind verpflichtet, ihre Stände bis zu den in den „Informationen für Ausstellende“ genannten Fristen aufgebaut zu haben. Alle zur Standdekoration verwendeten Materialen müssen nach DIN 4102 schwer entflammbar sein (Brandschutzklasse 1). Die Verwendung von Stroh, Tannengrün oder ähnlichen Materialien sowie das Rauchen, brennende Kerzen und jegliche Art offenen Feuers sind unzulässig.

§14 Standbetreuung
Ausstellende sind verpflichtet, den Stand während der gesamten Dauer der Designtage Brandenburg mit den angemeldeten Produkten zu belegen. Für die Müllentsorgung sind die Ausstellenden selbst verantwortlich. Die Reinigung des Standes obliegt den Ausstellenden und muss täglich nach Ausstellungsschluss vorgenommen werden. Alle erforderlichen Dokumente sind von Ausstellenden bei sich zu führen.

§15 Abbau
Der Stand darf nicht vor Beendigung der Designtage Brandenburg ganz oder teilweise geräumt werden. Für den Abbau gibt es festgelegte Abbauzeiten, diese gilt es einzuhalten. Bei vorzeitigem Abbau wird eine Gebühr von 100,00 Euro zzgl. 19% USt. fällig. Der ursprüngliche Zustand der Standfläche ist spätestens zu dem für die Beendigung des Abbaus festgesetzten Termin wieder herzustellen. Bei verspätetem Abbau sind entstehende Mehrkosten an Raummiete und Personal vom Verursachenden zu zahlen.

§16 Stromanschluss
Die Veranstalterin sorgt dafür, dass die Veranstaltungsräume genügend ausgeleuchtet sind. Die allgemeine Hallenbeleuchtung geht zu Lasten der Veranstalterin. Soweit Stromanschlüsse gewünscht werden, sind diese bei der Anmeldung bekannt zu geben. Die Gebühr für einen einfachen Anschluss beträgt 25,00 Euro zzgl. 19% USt., einen Starkstromanschluss (CEE 16 A) kann nur nach Bedarf und Anfrage bereit gestellt werden. Eine nachträgliche Strombestellung ist i. d. R. nicht möglich. Die maximale Kapazität der Stromanschlüsse beträgt Schuko 16A = 1 KW, CEE 16A = 9 KW.

Elektrische Geräte, Leuchten und Kabel müssen den aktuellen Vorschriften den DIN VDE entsprechen. Von diesen dürfen keine elektrischen Gefahren für Andere ausgehen. Bei festgestellten Mängeln ist eine Nutzung untersagt! Ausstellende sind für die Betriebssicherheit der verwendeten Geräte verantwortlich. Sollten defekte Geräte an einem Stand angeschlossen werden, die zu einem Stromausfall führen, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 200,00 Euro zzgl. 19% USt. fällig. Davon unberührt sind Schadenersatzansprüche. Die Veranstalterin haftet nicht für Unterbrechung oder Leistungsschwankungen bei der Stromversorgung.

§17 Haftung und Versicherung
Das Designtage Brandenburg-Team übernimmt keinerlei Haftung für Schäden am Ausstellungsgut, den Ständen samt Ausrüstung sowie für Folgeschäden. Ebenso haftet die Veranstalterin nicht für Diebstahl. Das Designtage Brandenburg-Team haftet nur für Sach- und Personenschäden, für die es gesetzlich haftbar gemacht werden kann.

Für Beschädigungen des Fußbodens oder der Wände innerhalb der Standfläche haften die Ausstellenden. Des Weiteren haften die Ausstellenden für durch sie oder ihr Personal verursachte Beschädigungen auf dem Veranstaltungsgelände. Bei Beschädigungen ist der Ausstellende dazu verpflichtet, die Veranstalterin unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Ausstellende haften ebenso für einfache und grobe Fahrlässigkeit ihres Personals hinsichtlich Personen- und Sachschäden. GEMA-Gebühren, die durch Musikwiedergabe an Ständen anfallen, tragen die Ausstellenden selbst und sind eigenständig anzumelden.

Die allgemeine Bewachung des Veranstaltungsgeländes übernimmt das Designtage Brandenburg-Team jedoch ohne Haftung. Für die Beaufsichtigung und Bewachung des Standes und der Waren sind Ausstellende zu jeder Zeit selbst verantwortlich. Die Veranstalterin übernimmt keine Garantie für Mindestbesuchszahlen oder den Umsatz der Ausstellenden.

Es wird den Ausstellenden empfohlen, das eigene Ausstellungsgut und ihre Haftpflicht auf eigene Kosten zu versichern.

§18 Hausordnung
Das Designtage Brandenburg-Team übt das Hausrecht auf dem Veranstaltungsgelände aus und kann eine Hausordnung erlassen. Den für die Organisation der Veranstaltung zuständigen Personen ist jederzeit Zutritt zu den Standflächen und Ständen zu gewähren. Übernachtungen im Gebäude und auf dem Gelände sind nicht gestattet.

§19 Allgemeine Hinweise und Regeln zum Verhalten auf dem Veranstaltungsgelände
Die in den „Informationen für Ausstellende“ genannten Fristen sind zu beachten und zwingend einzuhalten. Sämtliche dort genannten Hinweise und Regeln sind einzuhalten. Dies gilt auch für die Hinweise zu den Ausstellungsgegenständen. Bei Zuwiderhandlungen ist das Designtage Brandenburg-Team berechtigt, Ausstellenden die Nutzung von nichtgenehmigten Gegenständen zu untersagen und sie nach wiederholter Zuwiderhandlung gegen die „Hinweise und Regeln zum Verhalten auf dem Veranstaltungsgelände“ von den Designtagen Brandenburg auszuschließen. Die Veranstalterin ist berechtigt, Kosten für die Behebung von Schäden oder zusätzliche Reinigungskosten den verursachenden Ausstellenden nach Aufwand in Rechnung zu stellen.

§20 Filme und Fotografieren
Die Veranstalterin ist berechtigt, während der Veranstaltung zu fotografieren und zu filmen und das Material entsprechend für Werbezwecke zu verwenden. Dasselbe gilt für die von der Veranstalterin zugelassene Presse.

§21 Verwirkungsklausel
Ansprüche der Ausstellenden gegen das Designtage Brandenburg-Team sind verwirkt, wenn sie nicht
spätestens zwei Wochen nach Schluss der Designtage Brandenburg schriftlich geltend gemacht werden.

§22 Änderungen
Abweichende Abmachungen von den AGB bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der gegenseitigen schriftlichen Bestätigung.

§23 Akzeptieren der Teilnahmebedingungen/AGB
Das Einsenden der vollständig ausgefüllten Anmeldeunterlagen setzt die Anerkennung der hier aufgeführten Teilnahmebedingungen/AGB voraus.

§24 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist in jedem Fall (auch bei Ansprüchen im gerichtlichen Mahnverfahren) der Sitz des Designtage Brandenburg-Teams in Potsdam.

Die Designtage Brandenburg sind eine Veranstaltung des Ministeriums für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg.